Aus- und Weiterbildung

Allgemeine Richtlinien

Die vom BvPPF anerkannten Institute bieten eine mindestens drei Jahre dauernde Aus- und Weiterbildung in psychoanalytischer Paar- und Familientherapie sowie psychoanalytisch orientierter Familienberatung und Sozialtherapie an. Teilweise wird die Ausbildung in Bausteinen mit theoriegestützter Fallarbeit durchgeführt. Die für die Institute verbindlichen Mindeststandards wurden vom BvPPF in Form von Rahmenrichtlinien beschlossen.

Die komplette Weiterbildungsordnung als PDF-Druckversion

Die Rahmenrichtlinien für die Weiterbildung als PDF-Druckversion

Ziele

Die Weiterbildung soll dazu befähigen:

  • die psychodynamischen Beziehungsstrukturen von Paaren und Familien zu erkennen und zu verstehen
  • Übertragungs- und Gegenübertragungsprozesse in der Arbeit mit Paaren und Familien zu erkennen und in konstruktiver Weise aufzudecken
  • den in der aktuellen Situation gegebenen Leidensdruck für eine Veränderung des pathologischen Beziehungssystems wirksam werden zu lassen
  • die aktive und passive Beteiligung des Therapeuten am pathologischen System zu erkennen und zu verändern
  • neben diagnostischen Fähigkeiten auch therapeutische Handlungskompetenz zu erwerben und
  • diese Arbeit der jeweiligen Indikationsstellung und dem entsprechenden Setting anzupassen

Inhalte

Voraussetzungen

Mindestanforderungen

Bewerbung

Der Weiterbildungsausschuss

Liste der Supervisorinnen und Supervisoren

Aktuelle Weiterbildungen